Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss einmal pro Quartal in der Praxis eingelesen werden, um Behandlungen, Rezepte und Überweisungen abzurechnen. Die Quartale beginnen jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Nach dem ersten Einlesen in einem Quartal können z.B. Folgerezepte oder Überweisungen im gleichen Quartal ohne erneutes Erscheinen ausgestellt werden.
Die vier Quartale im Überblick
- Q1 – 1. Januar bis 31. März
- Q2 – 1. April bis 30. Juni
- Q3 – 1. Juli bis 30. September
- Q4 – 1. Oktober bis 31. Dezember