Krebs-Früherkennung – Information und Einschätzungen
Vorsorge und Früherkennung
Bei der jährlichen Untersuchung der Frau werden sowohl die Organe des kleinen Beckens (Scheide, Blase, Gebärmutter und Eierstöcke) als auch die Brust beurteilt. Die gesetzlichen Kassen bezahlen dabei die Begutachtung durch Tasten, äußerliche Betrachtung sowie – neuerdings je nach Alter – einen Abstrich des Gebärmutterhalses, da dieses Schema als »ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich« gilt.
Nachfolgend stellen wir Ihnen vor, inwiefern Sie Ihre persönliche Früherkennung über diesen Rahmen hinaus verbessern können. In der Regel werden diese Leistungen von den privaten Kassen, jedoch nur bedingt von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Seit 2020 wird der jährliche Vorsorgeabstrich nur noch im Alter zwischen 20 - 35 von den gesetzlichen Kassen bezahlt. Ab dem Alter von 35 Jahren erfolgt diese Untersuchung alle 3 Jahre, gleichzeitig mit einem Test auf das Humane Papilloma Virus (HPV). Zeigt sich dabei eine Auffälligkeit, sehen die Vorgaben viel zügiger als zuvor eine Vorstellung in speziellen Zentren (sogenannten Dysplasiezentren) vor. Dies soll zu einer genaueren Diagnostik führen. Ist also ein Abstrich auffällig oder findet sich wiederholt HPV, so benachrichtigen wir Sie schriftlich mit allen Informationen für ein Dysplasiezentrum Ihrer Wahl. Dieses führt eine besondere Untersuchung durch und nimmt ggf. eine kleine Probe vom Gebärmutterhals. Das Ergebnis und die weiteren Empfehlungen werden Ihnen vom Dysplasiezentrum mitgeteilt.
Weitere Seiten ...