Elektronische Patientenakte (ePA) – Ihre Entscheidung.
Liebe Patientin, wir möchten Sie über aktuelle Entwicklungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) informieren. Dabei ist uns besonders wichtig, Ihnen eine übersichtliche und verständliche Orientierung zu geben, ohne Panik auszulösen. Auch für ältere Patientinnen soll dieser Text hilfreich sein und auf mögliche Fragen eingehen. Wichtig ist für Sie, dass jede Patientin individuell entscheiden kann, wie sie mit der ePA umgehen möchte.
Die neue Version der elektronischen Patientenakte (ePA 3.0)
In der neuen Version der ePA (3.0) haben Sicherheitsexperten mögliche Schwachstellen aufgezeigt, die einen unerwünschten Zugriff auf Patientendaten begünstigen könnten. Kritisch ist dabei, dass manche dieser Risiken schon seit längerer Zeit bekannt sind, jedoch noch nicht vollständig gelöst wurden.
Trotz dieser Probleme betonen Verantwortliche häufig die Sicherheit der ePA. Das kann bei vielen Menschen, gerade auch älteren Patientinnen, den Eindruck erwecken, alles sei vollkommen geschützt. Daher ist es ratsam, sich eigenständig zu informieren, die möglichen Risiken abzuwägen und bei Unsicherheiten Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu halten.
Das Bundesgesundheitsministerium plant, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzubringen. Dazu gehört die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Bisher war diese Akte freiwillig, ab dem 15. Januar 2025 wird sie für gesetzlich Versicherte automatisch angelegt – es sei denn, man widerspricht.
Die ePA soll wichtige medizinische Daten wie Medikamentenpläne, Laborbefunde oder Notfallinformationen bündeln und zentral für Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen verfügbar machen.
Viele Fachleute (Ärztinnen und Ärzte, Datenschützer sowie IT-Expertinnen und -Experten) sind sich jedoch einig, dass wichtige Fragen noch nicht ausreichend geklärt sind. Es fehlen einheitliche Standards zur Datenerhebung, die zentrale Datenspeicherung wirft Fragen zum Datenschutz auf, und die technische Sicherheit gilt als ausbaufähig. Daher kann es für Patientinnen sinnvoll sein, einen Widerspruch zu erwägen, solange noch keine zuverlässigen Lösungen in Sicht sind. Dieser Schritt hat keine Nachteile für Ihre medizinische Versorgung.
Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) Pflicht, sofern Sie ihr nicht aktiv widersprechen.
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch angelegt. Wer nicht möchte, dass seine Daten erfasst werden, kann jederzeit aktiv widersprechen. Die Idee dahinter ist, Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken einen besseren Austausch Ihrer Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Gerade für ältere Patientinnen ist es wichtig, vorab alle Fragen zu klären, damit Sie sich mit dem System wohlfühlen.
Auch wenn die ePA automatisch angelegt wird, ist sie freiwillig. Als Versicherte haben Sie jederzeit das Recht, Ihre ePA nicht anzulegen oder eine bereits angelegte ePA löschen zu lassen. Dazu können Sie:
- direkt bei Ihrer Krankenkasse widersprechen (siehe auch unser Download weiter unten)
- den Widerspruch über die ePA-App einlegen, falls Sie diese bereits nutzen
Ein Widerspruch bedeutet nicht, dass Sie Nachteile in Ihrer medizinischen Versorgung befürchten müssen. Sie können Ihre Entscheidung zudem jederzeit rückgängig machen, sollten Sie später auf die ePA zugreifen wollen.
Zentralisierte Informationen: Ihre relevanten Gesundheitsdaten, zum Beispiel Röntgenbilder oder Medikamentenpläne, werden an einem Ort gespeichert. Das kann den Ärztinnen und Ärzten in manchen Situationen schnellen Zugriff ermöglichen und die Behandlung vereinfachen – vorausgesetzt, die Technik funktioniert stabil.
Bessere Vernetzung: Dadurch könnten verschiedene medizinische Einrichtungen (z.B. Hausarztpraxis, Krankenhaus, Apotheke) enger zusammenarbeiten und Ihre Versorgung effizienter gestalten.
Sensible Daten in einer Datenbank: Durch die zentrale Ablage Ihrer Daten (einschließlich familiärer Krankheitsvorgeschichten oder psychischer Diagnosen) kann ein unbefugter Zugriff gravierende Folgen haben. Ein sogenannter „gläserner Patient“ könnte entstehen.
Erhöhte Datenschutzrisiken: Bei elektronischer Speicherung steigt das Risiko von Cyberangriffen oder Datenlecks. Theoretisch könnten sensible Informationen ins Internet gelangen und dauerhaft einsehbar sein.
Technische Instabilität: Für ältere Patientinnen oder technikunerfahrene Menschen kann die Bedienung problematisch sein. Zudem funktioniert nicht immer alles reibungslos, was die medizinische Versorgung verkomplizieren könnte.
Hohe Komplexität: Die ePA-Anmeldung und -Nutzung erfordern gewisse technische Fähigkeiten. Wer weniger technikaffin ist oder keinen Internetzugang besitzt, kann auf Schwierigkeiten stoßen.
Automatisches Opt-out-Verfahren: Die ePA wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt. Nur wer aktiv widerspricht, bleibt außen vor. Damit wird Ihre Einwilligung praktisch vorausgesetzt, auch wenn Sie noch unsicher sind.
Wenn Sie sich umfassender informieren möchten oder bereits jetzt widersprechen wollen, finden Sie hier ein Musterschreiben, das Sie ausfüllen und an Ihre Krankenkasse schicken können.
Die Digitalisierung bietet viele Chancen, doch gerade bei Gesundheitsdaten braucht es besondere Vorsicht. Der Nutzen der ePA ist greifbar und langfristig führt an diesem Konzept kein Weg vorbei.
Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob die frühe Nutzung der ePA für Sie persönlich sinnvoll ist.
Bei Fragen oder Bedenken rund um die elektronische Patientenakte beraten wir Sie gern. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie das nächste Mal in unserer Praxis sind.
Bleiben Sie gut informiert und entscheiden Sie selbst, was für Sie das Beste ist!
Ihr Praxis-Team
Praxis Dr. Flatow
Informations-Flyer Team Zahnärzte-Bayern sowie Widerspruchsformular mit Infolinks.
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